Sehstärke (Visus)
Sehstärke - Die Fähigkeit seine Umgebung visuell wahrzunehmen
Sehstärke oder Visus bezeichnet allgemein die Fähigkeit, die Umgebung verschieden stark visuell wahrzunehmen. Sie differenziert sich in mindestens vier Teilbereiche, die diagnostisch unterschiedlich ermittelt werden.
Differenzierungen der Sehstärke
- Als Minimum visibile bezeichnet man die
Grenzen des Sehens,
die dann erreicht sind, wenn mangels Hell-Dunkel-Unterschied eine Kontur
nicht mehr wahrgenommen wird.
- Minimum discriminibile ist die Erkennbarkeitsschwelle von Differenzen in einer
Kontur, also die Feststellung, ob eine Linie durchgehend oder durchbrochen ist,
auch ob und wie sich Objekte gegeneinander bewegen.
- Das Minimum separabile ist die Grenze, an der Konturen noch getrennt
voneinander wahrgenommen werden.
- Als Minimum legibile wird die Sehstärke beim Lesen bezeichnet.
Sie ergibt sich auch aus logischen Zusammenhängen selbst beim visuell unklaren
Erfassen eines Schriftbildes. Meist übersteigt ihr Wert denjenigen etwa des
Minimum discriminibile, weil jemand durchaus Linien zwar nicht vollständig als
solche erkennt, aber dennoch die richtigen Buchstaben erahnt.
Dieses Herstellen von Sinnzusammenhängen hat auch beim Erkennen anderer
bekannter Objekte eine Bedeutung.
Messung der Sehstärke
Als Einheit für die Sehstärke wird die Winkel-Sehschärfe in Winkelminuten angewendet. Eine Sehstärke von einer Winkelminute (1´) bedeutet, dass jemand in 5 Metern Entfernung noch Differenzen von 1,5 mm wahrnehmen kann. Um das auf eine individuelle Sehstärke umzurechnen, wird diese ins Verhältnis zum Standardwert 1´ gesetzt. Sollte also eine Person die Differenz von 1,5 mm erst in 2,5 Metern Entfernung wahrnehmen, hätte sie einen Visus (individuelle Sehstärke) von 0,5. Je kleiner der Visus (Sehstärke) ist, desto schwächer sieht ein Lebewesen. Häufig wird auch eine Prozentangabe für die individuelle Sehstärke verwendet, was zwar methodische Probleme aufwirft, weil der Winkelbezug fehlt (was sind genau 100 Prozent gutes Sehen im Vergleich aller Lebewesen?), aber auch aus gesetzgeberischer Sicht für Menschen sinnvoller ist. 100-prozentiges Sehen entspräche für Menschen somit dem Visus von 1´ und der oben beschriebenen Wahrnehmungsfähigkeit. Im Sozial- und Verkehrsrecht werden Menschen damit als uneingeschränkt sehfähig definiert. Der Visus (Sehstärke) schwankt bei Menschen ohne angeborene Einschränkung der Sehfähigkeit zwischen 1,6 in der Jugend bis 0,6 im hohen Alter.
Gemessen wird die Sehstärke mit verschiedenen Tests, am bekanntesten sind die Buchstabentafeln. Diese Tests für Sehstärke unterliegen DIN-Normen. Neben den Buchstaben und Zahlen wird der Landoltring verwendet, der an einer Stelle eine Lücke aufweist, die erkannt werden muss. Es gibt eine Reihe weiterer Zeichen wie der dem E ähnliche Snellen-Haken, auch Methoden für sehr schwaches Sehen werden eingesetzt. Es soll möglich sein, bis zu einer Visusstufe von 0,05 die Sehstärke differenziert beurteilen zu können. Die Sehstärke wird mit und ohne Sehhilfe ermittelt. Wer auch mit Sehhilfe in Form einer Brille oder von Kontaktlinsen einen Visus von weniger als 0,02 erreicht, gilt in Deutschland als blind im Sinne der Sozialgesetzgebung, die WHO setzt den Grenzwert schon bei 0,05 fest.

